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   VG Bremen, 26.01.2012 - 5 K 2029/10.A   

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VG Bremen, 26.01.2012 - 5 K 2029/10.A (https://dejure.org/2012,1930)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 5 K 2029/10.A (https://dejure.org/2012,1930)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A (https://dejure.org/2012,1930)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 13.07.2012 - 7 K 276/11

    Asyl; Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG;

    Seine Entführung knüpfte deshalb ersichtlich lediglich an die von ihm ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht aber an seine Religionszugehörigkeit an (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, zitiert nach juris, dort Rdn. 29).

    Um eine Gruppenverfolgung zu bejahen, müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale entsteht (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 32).

    Insbesondere ist es nicht mehr zu Übergriffen mit mehreren hundert Toten wie im Jahr 2007 gekommen (vgl. Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 41 m. w. N.).

    Darüber hinaus sind auch weitere Handlungen zu berücksichtigen, sofern sie als qualifizierte, das heißt schwerwiegende Eingriffe in die Freiheit der Religionsausübung zu werten sind (vgl. hierzu ausführlich Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 2011 - 3 A 446/09 -, a. a. O. dort Rdn. 213 ff., m. w. N.; Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 42).

    Eine Verletzung des religiösen Existenzminimums von Yeziden im Distrikt Mosul kann demnach nicht festgestellt werden (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 46).

    In Anwendung dieser Grundsätze kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die derzeitige Situation im Irak insgesamt und auch im Großraum um Mosul nicht bereits die Annahme eines Bürgerkriegs und damit eines landesweit oder auch nur regional bestehenden bewaffneten Konflikts im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu rechtfertigen vermag (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 K 2029/10.A -, a. a. O., dort Rdn. 52 m. w. N.).

  • VG Bremen, 03.04.2012 - 5 K 58/11

    Gruppenverfolgung von Jesiden aus Mosul-Stadt - Gruppenverfolgung; inländische

    Zwar sind nicht alle Jesiden aus allen Teilen des Irak oder auch nur der Provinz Ninive oder dem Distrikt Mosul (sogenannter Subdistrikt Baschika) einer Verfolgungsdichte ausgesetzt, welche die Annahme einer Gruppenverfolgung tragen könnte (vgl. nur OVG Saarlouis, U. v. 16.09.2011 - 3 A 446/09; VG Bremen, U. v. 26.01.2012 - 5 K 2029/10.A - beide juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zusätzliche Belastungen erwachsen den ohnehin nur eingeschränkt funktionsfähigen Versorgungssystemen durch die große Anzahl der Binnenvertriebenen in den drei nördlichen Provinzen, wodurch wiederum die Aufnahmekapazitäten in dieser Region drastisch begrenzt werden (vgl. VG Bremen, U. v. 26.01.2012 - 5 K 2029/10.A, Rn. 60; VG München, U. v. 17.07.2010 - m 16 K 10.30622, Rn. 33 f. - beide juris).

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